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Stellungnahmen

Wer Pflegeberatung stärken will, muss Pflegefachpersonen stärken.

22. September 2026 - 2 Min Lesezeit

Beim Deutschen Apothekertag 2026 wurden zwei Anträge in den Ausschuss verwiesen, die weit in pflegefachliche Aufgaben hineinreichen. Vorgeschlagen werden unter anderem Beratungen zu Pflegegradanträgen und Hilfsmitteln sowie die Prüfung und Koordination der Versorgungssituation im häuslichen Umfeld als vergütete pflegerische Leistungen von Apotheken.

Apotheken leisten einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelversorgung und Medikationssicherheit. Für allgemeine pflegefachliche Beratung, präventive Hausbesuche und die Steuerung komplexer Pflegesituationen gibt es jedoch bereits eine qualifizierte Profession: die Pflege.

Gerade in einem Flächenland wie Sachsen können wir es uns nicht leisten, knappe personelle Ressourcen in parallelen Angeboten einzusetzen. Wir müssen die vorhandene Expertise konsequent nutzen und die Zusammenarbeit der Gesundheitsfachberufe besser und klar organisieren.

Das Pflegeneuordnungsgesetz muss deshalb die bestehenden Lücken schließen. Pflegefachpersonen brauchen einen verlässlichen leistungsrechtlichen Rahmen und eine eigenständige Vergütung, die auch Leistungen für Pflegeberatung, Case- und Care-Management, präventive Hausbesuche und Aufgaben der wohnortnahen Primärversorgung beinhalten.

Die Kompetenz der Profession Pflege ist vorhanden. Was fehlt, sind die Strukturen, um sie wirksam werden zu lassen. Hier ist auch das Land Sachsen gefordert.

#Pflege #Sachsen #Pflegeberatung #Primärversorgung #PNOG #Pflegekompetenz #SPR“


Hier finden Sie auch die Pressemitteilung des Deutschen Pflegerates:

https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/aufgaben-der-pflege-sind-kein-neues-geschaeftsfeld