Die Krankenhausgesellschaft Sachsen, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) und der Sächsische Pflegerat (SPR) fordern nachhaltige Reformen statt kurzfristiger Sparmaßnahmen.
Leipzig. Im Rahmen einer Vorstandsklausur der Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) kamen sächsische Gesundheitspolitikerinnen und -politiker sowie die maßgeblichen Akteure des Gesundheitswesens zu einer Gesprächsrunde zusammen. Dabei wurde die gemeinsame Forderung einer grundlegenden Überarbeitung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) bekräftigt, da der vorliegende Gesetzentwurf nach Auffassung der Beteiligten die langfristige Sicherung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung gefährdet.
Die Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung werden dadurch lediglich kurzfristig auf die Schultern der Krankenhausträger und der Vertragsärzte- und Psychotherapeutenschaft verschoben – eine nachhaltige Lösung bleibt aus.
Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende warnen daher vor möglichen Folgen des GKV-BStabG für die Patientenversorgung, da sich weitere finanzielle Einschränkungen für Krankenhäuser, Arztpraxen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch auf die Versorgungsstrukturen auswirken werden. In der Folge steigt das Risiko von Krankenhausinsolvenzen bzw. der Schließung einzelner Fachabteilungen. Gleichzeitig ist mit einer Reduzierung der verfügbaren Arzttermine und deutlich längeren Wartezeiten zu rechnen, ebenso wie mit möglichen Aufnahmestopps für neue Patientinnen und Patienten. Besonders betroffen sind Praxen mit absehbaren Nachfolgeproblemen. Zusätzliche finanzielle Belastungen verschärfen den Fachkräftemangel und können insbesondere in ländlichen Regionen mit bereits bestehenden Versorgungsengpässen zu Praxisschließungen führen.
Die Protestaktionen der vergangenen Wochen machen deutlich, dass die Sorgen bundesweit den gesamten Gesundheitssektor betreffen.
Vor diesem Hintergrund fordern die Akteure einen konsequenten Abbau bürokratischer Vorgaben sowie eine verlässliche und nachhaltig tragfähige Finanzierung der Gesundheitsversorgung. Die Übernahme der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfangende muss aus dem Bundeshaushalt erfolgen und darf nicht weiterhin die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten belasten. Die beabsichtigten Einsparmaßnahmen gefährden sinnvolle Gesetzesvorhaben wie das Primärarztsystem und die Notfallreform.
Die im Gesetz vorgesehene Verschlechterung der jährlichen Anpassung der Landesbasisfallwerte sowie die Streichung der vollständigen Refinanzierung von Tariflöhnen, auch im Pflegebudget, müssen nach Ansicht der KGS zurückgenommen werden. Ebenso wird die geplante Erhöhung der Prüfquoten durch den Medizinischen Dienst abgelehnt, da sie dem Ziel einer dringend erforderlichen Entbürokratisierung klar widerspricht. Mehr Effizienz und Kostensenkung im Gesundheitswesen lässt sich nicht durch die Kürzung von dringend benötigten Einnahmen erreichen, sondern nur durch eine konsequente Deregulierung und den Abbau bürokratischer Vorgaben – entsprechende Vorschläge liegen bereits seit Langem vor.
so Dr. Sven U. Langner, Vorsitzender des Vorstandes der KGS. Vor diesem Hintergrund fordert der KGS-Vorstandsvorsitzende den Bundesgesetzgeber auf, den Dialog mit den Krankenhäusern und ihren Verbänden sowie der KVS und dem SPR zu suchen, um gemeinsam praktikable Lösungen zu entwickeln. Nur so kann trotz der angespannten Finanzlage der GKV auch künftig eine stabile und verlässliche Patientenversorgung sichergestellt werden.
Dr. med. Stefan Windau, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen:
Clemens Regenbrecht, Vorsitzender des Sächsischen Pflegerats e.V.:
Beitragssatzstabilität ist wichtig. Aber sie darf nicht auf dem Rücken der Pflege erreicht werden. Das Pflegebudget schützt die professionelle Pflege davor, wieder in die Kürzungslogik der Fallpauschalen gedrängt zu werden. Das Budget kann und muss besser werden. Aber es darf nicht durch Deckelungen und eine begrenzte Tarifrefinanzierung geschwächt werden. Denn das trifft zuerst die Pflegenden. Und dann die Patientinnen und Patienten. Für Sachsen kann das teuer werden: durch Überlastung, Fluktuation, Qualitätsverluste, Komplikationen und instabile Versorgungsstrukturen. Sachsen braucht eine sichere Versorgung. Dafür muss Pflege nach Bedarf finanziert werden, nicht nach Kassenlage.
Die KGS, KVS und der SPR stehen für einen konstruktiven Dialog und setzen sich aktiv für strukturierte und abgestimmte Veränderungen der Versorgungslandschaft ein. Sie appellieren an den Bundestag und Bundesrat, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und den parlamentarischen Beratungsprozess für einen echten Austausch mit den Versorgungspartnern zu nutzen. Ein kalter zufälliger Strukturwandel wird dem Anspruch der sächsischen Versicherten auf eine nachhaltige, sichere und qualitative Versorgung nicht gerecht.
Ansprechperson für die Krankenhausgesellschaft Sachsen:
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Ansprechperson für die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen:
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Ansprechperson für den Sächsischen Pflegerat:
Clemens Regenbrecht (Vorsitzender des Sächsischen Pflegerates)
Sächsischer Pflegerat e.V. c/o Diakonissenkrankenhaus
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