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	<title>Pflegerat Sachsen</title>
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	<description>Landesarbeitsgemeinschaft Pflegewesen und Kooperationspartner</description>
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		<title>Gemeinsame Pressemitteilung: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet Patientenversorgung in Sachsen</title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/gemeinsame-pm-gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-gefaehrdet-patientenversorgung-in-sachsen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[prs_admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jun 2026 10:12:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Krankenhausgesellschaft Sachsen, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) und der Sächsische Pflegerat (SPR) fordern nachhaltige Reformen statt kurzfristiger Sparmaßnahmen. Leipzig. Im...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://pflegerat-sachsen.de/gemeinsame-pm-gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-gefaehrdet-patientenversorgung-in-sachsen/">Gemeinsame Pressemitteilung: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet Patientenversorgung in Sachsen</a> erschien zuerst auf <a href="https://pflegerat-sachsen.de">Pflegerat Sachsen</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die Krankenhausgesellschaft Sachsen, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) und der Sächsische Pflegerat (SPR) fordern nachhaltige Reformen statt kurzfristiger Sparmaßnahmen.</strong></p>



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</div>



<div style="height:35px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Leipzig. </strong>Im Rahmen einer Vorstandsklausur der Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) kamen sächsische Gesundheitspolitikerinnen und -politiker sowie die maßgeblichen Akteure des Gesundheitswesens zu einer Gesprächsrunde zusammen. Dabei wurde die gemeinsame Forderung einer grundlegenden Überarbeitung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) bekräftigt, da der vorliegende Gesetzentwurf nach Auffassung der Beteiligten die langfristige Sicherung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung gefährdet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung werden dadurch lediglich kurzfristig auf die Schultern der Krankenhausträger und der Vertragsärzte- und Psychotherapeutenschaft verschoben – eine nachhaltige Lösung bleibt aus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende warnen daher vor möglichen Folgen des GKV-BStabG für die Patientenversorgung, da sich weitere finanzielle Einschränkungen für Krankenhäuser, Arztpraxen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch auf die Versorgungsstrukturen auswirken werden. In der Folge steigt das Risiko von Krankenhausinsolvenzen bzw. der Schließung einzelner Fachabteilungen. Gleichzeitig ist mit einer Reduzierung der verfügbaren Arzttermine und deutlich längeren Wartezeiten zu rechnen, ebenso wie mit möglichen Aufnahmestopps für neue Patientinnen und Patienten. &nbsp;Besonders betroffen sind Praxen mit absehbaren Nachfolgeproblemen. Zusätzliche finanzielle Belastungen verschärfen den Fachkräftemangel und können insbesondere in ländlichen Regionen mit bereits bestehenden Versorgungsengpässen zu Praxisschließungen führen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Protestaktionen der vergangenen Wochen machen deutlich, dass die Sorgen bundesweit den gesamten Gesundheitssektor betreffen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vor diesem Hintergrund fordern die Akteure einen konsequenten Abbau bürokratischer Vorgaben sowie eine verlässliche und nachhaltig tragfähige Finanzierung der Gesundheitsversorgung. Die Übernahme der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfangende muss aus dem Bundeshaushalt erfolgen und darf nicht weiterhin die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten belasten. Die beabsichtigten Einsparmaßnahmen gefährden sinnvolle Gesetzesvorhaben wie das Primärarztsystem und die Notfallreform.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><em>Die im Gesetz vorgesehene Verschlechterung der jährlichen Anpassung der Landesbasisfallwerte sowie die Streichung der vollständigen Refinanzierung von Tariflöhnen, auch im Pflegebudget, müssen nach Ansicht der KGS zurückgenommen werden. Ebenso wird die geplante Erhöhung der Prüfquoten durch den Medizinischen Dienst abgelehnt, da sie dem Ziel einer dringend erforderlichen Entbürokratisierung klar widerspricht. Mehr Effizienz und Kostensenkung im Gesundheitswesen lässt sich nicht durch die Kürzung von dringend benötigten Einnahmen erreichen, sondern nur durch eine konsequente Deregulierung und den Abbau bürokratischer Vorgaben – entsprechende Vorschläge liegen bereits seit Langem vor</em>.</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">so Dr. Sven U. Langner, Vorsitzender des Vorstandes der KGS. Vor diesem Hintergrund fordert der KGS-Vorstandsvorsitzende den Bundesgesetzgeber auf, den Dialog mit den Krankenhäusern und ihren Verbänden sowie der KVS und dem SPR zu suchen, um gemeinsam praktikable Lösungen zu entwickeln. Nur so kann trotz der angespannten Finanzlage der GKV auch künftig eine stabile und verlässliche Patientenversorgung sichergestellt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dr. med. Stefan Windau, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><a><em>Die ambulante Versorgung ist das Rückgrat unseres Gesundheitssystems. Sie trägt mit einem Bruchteil der Mittel den überwiegenden Teil der Patientenversorgung. Wer hier kurzfristig spart, gefährdet genau das Fundament, auf dem die gesamte ambulante Versorgung ruht, ohne die strukturellen Probleme des Systems zu lösen. Wir brauchen endlich echte Strukturreformen: weniger Doppelstrukturen, mehr Verbindlichkeit und eine klare Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Bereich. Gerade deshalb ist es entscheidend, dass wir die einzelnen Akteure der Gesundheitsversorgung in dieser Debatte nicht gegeneinander ausspielen. Krankenhäuser, Praxen und Pflege stehen vor denselben Herausforderungen und sitzen im selben Boot – nur gemeinsam können wir das Wohl der Patienten in den Mittelpunkt stellen! Was mich dabei besonders besorgt: Das Gesetzgebungsverfahren sorgt aktuell für erhebliche Unsicherheit und belastet viele Ärzte und Psychotherapeuten massiv – auch psychisch. Insbesondere die Gewinnung junger Ärzte und Psychotherapeuten für die Niederlassung wird damit erheblich erschwert. Diesen Vertrauensverlust dürfen wir nicht hinnehmen. Die Politik muss jetzt mit uns gemeinsam an verlässlichen Lösungen arbeiten.</em></a></p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Clemens Regenbrecht, Vorsitzender des Sächsischen Pflegerats e.V.:<em> </em></p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><em>Beitragssatzstabilität ist wichtig. Aber sie darf nicht auf dem Rücken der Pflege erreicht werden. Das Pflegebudget schützt die professionelle Pflege davor, wieder in die Kürzungslogik der Fallpauschalen gedrängt zu werden. Das Budget kann und muss besser werden. Aber es darf nicht durch Deckelungen und eine begrenzte Tarifrefinanzierung geschwächt werden. Denn das trifft zuerst die Pflegenden. Und dann die Patientinnen und Patienten. Für Sachsen kann das teuer werden: durch Überlastung, Fluktuation, Qualitätsverluste, Komplikationen und instabile Versorgungsstrukturen. Sachsen braucht eine sichere Versorgung. Dafür muss Pflege nach Bedarf finanziert werden, nicht nach Kassenlage</em>.</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die KGS, KVS und der SPR stehen für einen konstruktiven Dialog und setzen sich aktiv für strukturierte und abgestimmte Veränderungen der Versorgungslandschaft ein. Sie appellieren an den Bundestag und Bundesrat, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und den parlamentarischen Beratungsprozess für einen echten Austausch mit den Versorgungspartnern zu nutzen. Ein kalter zufälliger Strukturwandel wird dem Anspruch der sächsischen Versicherten auf eine nachhaltige, sichere und qualitative Versorgung nicht gerecht. <strong><br></strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ansprechperson für die Krankenhausgesellschaft Sachsen:</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Melissa Rößler (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)<br>Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V., Humboldtstr. 2a, 04105 Leipzig<br>+49 341 98410-34 | <a href="mailto:presse@khg-sachsen.de">presse@khg-sachsen.de</a> | <a href="http://www.khg-sachsen.de">www.khg-sachsen.de</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ansprechperson für die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen:</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Katharina Bachmann-Bux (Fachbereich Kommunikation)<br>Kassenärztliche Vereinigung Sachsen<br>Schützenhöhe 12, 01099 Dresden<br>+49 351 8290-73810</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ansprechperson für den Sächsischen Pflegerat:</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Clemens Regenbrecht (Vorsitzender des Sächsischen Pflegerates)<br>Sächsischer Pflegerat e.V. c/o Diakonissenkrankenhaus<br>Holzhofgasse 29, 01099 Dresden<br>+49 177 8686761 | <a href="mailto:presse@pflegerat-sachsen.de">presse@pflegerat-sachsen.de</a> | <a href="http://www.pflegerat-sachsen.de/">www.pflegerat-sachsen.de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://pflegerat-sachsen.de/gemeinsame-pm-gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-gefaehrdet-patientenversorgung-in-sachsen/">Gemeinsame Pressemitteilung: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet Patientenversorgung in Sachsen</a> erschien zuerst auf <a href="https://pflegerat-sachsen.de">Pflegerat Sachsen</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gesetz zur Umsetzung des Pflegefachassistenzgesetzes und zur Änderung der Regelung zum Vollzug von Gesetzen im Gesundheitsbereich im Freistaat Sachsen</title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/gesetz-zur-umsetzung-des-pflegefachassistenzgesetzes-und-zur-aenderung-der-regelung-zum-vollzug-von-gesetzen-im-gesundheitsbereich-im-freistaat-sachsen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[prs_admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jun 2026 09:58:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Stellungnahmen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://pflegerat-sachsen.de/?p=974</guid>

					<description><![CDATA[<p>Stellungnahme des Sächsischen Pflegerates zum Referentenentwurf Der Sächsische Pflegerat (SPR) bedankt sich für die Möglichkeit, zum Referentenentwurf des Gesetzes zur...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://pflegerat-sachsen.de/gesetz-zur-umsetzung-des-pflegefachassistenzgesetzes-und-zur-aenderung-der-regelung-zum-vollzug-von-gesetzen-im-gesundheitsbereich-im-freistaat-sachsen/">Gesetz zur Umsetzung des Pflegefachassistenzgesetzes und zur Änderung der Regelung zum Vollzug von Gesetzen im Gesundheitsbereich im Freistaat Sachsen</a> erschien zuerst auf <a href="https://pflegerat-sachsen.de">Pflegerat Sachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Stellungnahme des Sächsischen Pflegerates zum Referentenentwurf</h2>



<div style="height:35px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



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</div>



<div style="height:35px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Der Sächsische Pflegerat (SPR) bedankt sich für die Möglichkeit, zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung des Pflegefachassistenzgesetzes und zur Änderung der Regelung zum Vollzug von Gesetzen im Gesundheitsbereich im Freistaat Sachsen Stellung nehmen zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit Artikel 1 des Referentenentwurfes soll erstmals ein eigenständiges Sächsisches Heilberufegesetz geschaffen werden. Darin werden insbesondere die Zuständigkeiten der beteiligten Behörden, allgemeine Berufspflichten sowie Verordnungsermächtigungen für den Vollzug des Berufsrechtes der approbierten Heilberufe und der bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe zusammengeführt. Die entsprechenden Regelungen waren bisher insbesondere im Heilberufezuständigkeitsgesetz sowie in weiteren fachbezogenen Gesetzen und Verordnungen verankert. Der SPR begrüßt die angestrebte Bündelung und Systematisierung. Zugleich ist sicherzustellen, dass die besonderen wissenschaftlichen, fachlichen und berufsrechtlichen Grundlagen der Pflegeberufe in dem neuen berufsübergreifenden Regelungsrahmen angemessen berücksichtigt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR begrüßt die Einführung einer bundeseinheitlichen, vergüteten und durchlässigen Pflegefachassistenzausbildung. Mit ihr werden ein einheitliches Berufsbild, eine bundesweit geschützte Berufsbezeichnung und verlässliche Rahmenbedingungen für die Ausbildung geschaffen. Bei der Umsetzung im Freistaat ist zu berücksichtigen, dass Sachsen bereits über Erfahrungen mit einer regulär zweijährigen und versorgungsbereichsübergreifend ausgerichteten <a>Krankenpflegehilfeausbildung</a> verfügt. Die dabei entwickelten schulischen und praktischen Strukturen sowie die erreichten Qualitätsstandards sollten in die Ausgestaltung der neuen, regulär 18-monatigen Ausbildung einfließen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine qualitativ hochwertige Pflegefachassistenzausbildung befähigt zur sicheren Wahrnehmung eines bundesrechtlich geregelten und klar begrenzten Assistenzprofils. Die Verantwortung für die Steuerung und Gestaltung des Pflegeprozesses sowie die Wahrnehmung der vorbehaltenen Aufgaben gemäß § 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) verbleiben bei Pflegefachpersonen. Pflegefachassistenzpersonen werden entsprechend ihrem Kompetenzprofil und unter Wahrung der jeweiligen Verantwortungsbereich eingesetzt. Die Pflegefachassistenz ist daher als ergänzende Qualifikation innerhalb eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes auszugestalten. Sie darf weder zur Unterschreitung der für eine fachgerechte und sichere Versorgung erforderlichen Ausstattung mit Pflegefachpersonen noch zur Kompensation strukturellen Personalmangels eingesetzt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die landesrechtliche Umsetzung muss zugleich einen geordneten Übergang von der bisherigen sächsischen Krankenpflegehilfeausbildung zur neuen Pflegefachassistenzausbildung gewährleisten. Erforderlich sind insbesondere frühzeitige Informationen für Auszubildende, bereits qualifizierte Krankenpflegehelfer:innen, Ausbildungsstätten, Lehrpersonen, Träger der praktischen Ausbildung und Praxiseinsatzstellen. Bestehende Ausbildungskapazitäten sind möglichst zu erhalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Übergang ist so zu gestalten, dass bereits begonnene Ausbildungen ordnungsgemäß abgeschlossen werden können und die Rechtsstellung der Absolvent:innen sowie der bereits berufstätigen Krankenpflegehelfer:innen gewahrt bleibt. Für neue Ausbildungsaufnahmen ist transparent festzulegen, bis zu welchem Zeitpunkt die bisherige landesrechtliche Krankenpflegehilfeausbildung noch begonnen werden kann. Hiervon getrennt sind die Fortgeltung bestehender Berufserlaubnisse, die berufsrechtliche Einordnung der bisherigen sächsischen Abschlüsse, die bundesrechtlich geregelten Voraussetzungen einer Gleichstellung sowie die Möglichkeiten der Anrechnung auf weiterführende Pflegeausbildungen eindeutig und rechtssicher darzustellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Referentenentwurf schafft zahlreiche Verordnungsermächtigungen, durch die wesentliche Fragen der Ausbildungsqualität erst nachfolgend konkretisiert werden sollen. Dies betrifft insbesondere die Geeignetheit der Praxiseinrichtungen, die Anforderungen an Pflegeschulen und Lehrpersonen, die Praxisbegleitung, sprachliche Zugangsvoraussetzungen, Prognose- und Kompetenzfeststellungsverfahren, Modellvorhaben sowie ergänzende statistische Erhebungen. Der SPR fordert deshalb, die Pflegeprofession bei der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluation der entsprechenden Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und landeseinheitlichen Vollzugshinweise frühzeitig und in einem transparenten, formalisierten Beteiligungsverfahren einzubeziehen. Nur durch eine kontinuierliche pflegefachliche und pflegepädagogische Mitwirkung kann sichergestellt werden, dass die vorhandenen Gestaltungsspielräume qualitätsorientiert genutzt und Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aus Sicht des SPR sind für die weitere Umsetzung insbesondere folgende Leitlinien maßgeblich: die Sicherung der schulischen und praktischen Ausbildungsqualität, eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung, eine klare Abgrenzung der Kompetenz- und Verantwortungsprofile, transparente und landeseinheitliche Zugangs- und Anrechnungsverfahren, die Gewährleistung der Durchlässigkeit zur Pflegefachausbildung sowie eine belastbare Datengrundlage zur Evaluation der neuen Ausbildungsstruktur.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die nachfolgenden Anmerkungen zu den einzelnen Regelungen des Referentenentwurfs konkretisieren diese Anforderungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Artikel 1 Gesetz über den Vollzug des Berufsrechts der approbierten Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe im Freistaat Sachsen (Sächsisches Heilberufegesetz – SächsHeilBG) </strong><strong></strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em><u>Zu Abschnitt 3 Vollzug des Berufsrechts der Gesundheitsberufe</u></em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>§&nbsp;9 SächsHeilBG – Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen und Mehrbelastungsausgleich</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR begrüßt, dass wesentliche Verfahren des Berufszugangs und der Anerkennung bei ausländischen Berufsqualifikationen weiterhin beim Kommunalen Sozialverband Sachsen gebündelt werden. Voraussetzung für einen verlässlichen Vollzug sind jedoch eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung, pflegefachliche Expertise sowie landeseinheitliche, transparente und möglichst digitale Verfahren. Bearbeitungszeiten, Nachforderungen und Entscheidungsmaßstäbe müssen für Antragstellende nachvollziehbar sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR fordert, den für die zusätzlichen Aufgaben nach dem Pflegefachassistenzgesetz vorgesehenen Mehrbelastungsausgleich regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob er die tatsächlichen Fallzahlen, den fachlichen Prüfaufwand und die erforderlichen Verfahrenskapazitäten realistisch abbildet. Ergänzend sollte ein Monitoring zu Bearbeitungszeiten, Nachforderungen, Verfahrensabbrüchen und erkennbaren Engpässen eingeführt werden, um Vollzugsprobleme frühzeitig zu erkennen und gezielt nachzusteuern.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>§ 12 SächsHeilBG – Berufspflichten</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">§ 12 SächsHeilBG regelt allgemeine Berufspflichten für die Angehörigen der bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe. Danach sind diese verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft und entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft auszuüben. Ergänzend werden insbesondere Fortbildungs-, Dokumentations- und Verschwiegenheitspflichten bestimmt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR begrüßt, dass mit der Vorschrift ein einheitlicher berufsrechtlicher Rahmen für die Gesundheitsfachberufe geschaffen werden soll. Die ausschließliche Bezugnahme auf den „Stand der medizinischen Wissenschaft“ greift für die Pflegeberufe jedoch zu kurz. Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenzpersonen üben ihren Beruf nicht allein auf der Grundlage medizinischer Erkenntnisse aus. Maßgeblich sind ebenso der Stand der Pflegewissenschaft, pflegefachliche Standards, Erkenntnisse weiterer Bezugswissenschaften sowie die jeweils bundesrechtlich bestimmten Kompetenz- und Verantwortungsprofile.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die derzeitige Formulierung wird der fachlichen Eigenständigkeit der Pflegeberufe daher nicht ausreichend gerecht. Sie kann zudem den unzutreffenden Eindruck vermitteln, dass pflegerisches Handeln ausschließlich aus medizinischem Wissen abgeleitet wird. Die Berufspflichten sollten deshalb professionsübergreifend und wissenschaftssystematisch offen formuliert werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR fordert, die Formulierung zu anzupassen, dass für alle Gesundheitsfachberufe die jeweils einschlägigen wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnisse maßgeblich sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong><em>Änderungsvorschlag zu § 12 SächsHeilBG</em></strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">„Die Angehörigen der bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufe sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft und entsprechend dem jeweiligen Stand der <strong><em>für ihren Beruf maßgeblichen wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnisse </em></strong><s>medizinischen Wissenschaft</s> auszuüben sowie dem ihnen im Zusammenhang mit ihrem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Insbesondere haben sie die Pflicht, (&#8230;)“</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em><u>Zu Abschnitt 5 Verordnungsermächtigung und Subdelegation</u></em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>§&nbsp;15 SächsHeilBG – Verordnungsermächtigung für das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Geeignetheit von Einrichtungen und Angemessenes Verhältnis von Auszubildenden (Absatz 2 Nummer 17)</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">§ 15 Absatz 2 Nummer 17 SächsHeilBG ermächtigt das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, durch Rechtsverordnung das Nähere zur Geeignetheit von Einrichtungen der praktischen Pflegefachassistenzausbildung sowie zur Angemessenheit des Verhältnisses von Auszubildenden zu Pflegefachkräften und Pflegefachassistenzkräften zu bestimmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR begrüßt die vorgesehene landesrechtliche Konkretisierung. Dabei sollte an die für die Pflegefachausbildung in Sachsen bestehenden Qualitätsgrundsätze angeknüpft und zugleich den Besonderheiten der Pflegefachassistenzausbildung Rechnung getragen werden. Auch die Erfahrungen aus der bisherigen zweijährigen sächsischen Pflegehilfsausbildung sind einzubeziehen. Der Übergang zu regulär 18-monatigen Pflegefachassistenzausbildung darf nicht zu einer Absenkung der praktischen Ausbildungsqualität oder zu einem verstärkten Einsatz der Auszubildenden zur Kompensation von Personalengpässen führen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Geeignetheit einer Praxiseinrichtung darf deshalb nicht allein anhand ihrer formalen Zulassung oder an der Zahl vorhandener Pflegefachassistenzpersonen beurteilt werden. Erforderlich sind ausreichende pflegefachliche und personelle Voraussetzungen sowie eine verlässliche geplante und strukturierte praktische Ausbildung. Pflegefachassistenzpersonen können entsprechend ihrem Kompetenzprofil in die alltägliche Lernbegleitung der Auszubildenden einbezogen werden. Die nach Bundes- und Landesrecht vorgeschriebene Praxisanleitung sowie die Verantwortung für die Planung, Durchführung und Bewertung der praktischen Ausbildung dürfen hierdurch nicht ersetzt oder auf Pflegefachassistenzpersonen übertragen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR fordert, in der Rechtsverordnung insbesondere sicherzustellen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>eine ausreichende Zahl von Pflegefachpersonen in den Einrichtungen der praktischen Ausbildung,</li>



<li>ein angemessenes Verhältnis von Auszubildenden zu Pflegefachpersonen und qualifizierten Praxisanleitenden,</li>



<li>die verlässliche Durchführung einer geplanten und strukturierten Praxisanleitung mit ausreichenden zeitlichen Ressourcen,</li>



<li>funktionsfähige Kooperationen zwischen Pflegeschulen, Träger der praktischen Ausbildung und weiteren Einsatzstellen,</li>



<li>transparente Kriterien für die Feststellung und fortlaufende Sicherung der Eignung sowie</li>



<li>wirksame Maßnahmen bei erheblichen oder wiederholten Qualitätsmängeln.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die praktische Ausbildung muss zusätzlich zur regulären, für eine sichere Versorgung erforderlichen Personalausstattung geplant werden. Auszubildende dürfen nicht zur rechnerischen oder tatsächlichen Kompensation unbesetzter Stellen eingesetzt werden. Ebenso darf die Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses nicht zu einer mittelbaren Substitution von Pflegefachpersonen durch Pflegefachassistenzpersonen führen. Eine qualitativ hochwertige Pflegefachassistenzausbildung befähigt zur sicheren Wahrnehmung des bundesrechtlich bestimmten Assistenzprofils, verändert jedoch nicht die unterschiedlichen Qualifikation- und Verantwortungsniveaus beider Berufsgruppen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Zeitlich befristete Erprobung von Konzepten (Absatz 2 Nummer 18)</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">§&nbsp;15 Absatz 2 Nummer 18 SächsHeilBG ermächtigt das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, durch Rechtsverordnung befristete Modellvorhaben zur Durchführung der schulischen und praktischen Pflegefachassistenzausbildung zuzulassen. § 15 Absatz 2 Nummer 18 SächsHeilBG ermächtigt das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, nach Maßgabe des § 13 Absatz 1 des Pflegefachassistenzgesetzes durch Rechtsverordnung befristete Modellvorhaben zuzulassen. Dabei kann von bestimmten Vorgaben der §§ 5, 6 und 9 des Pflegefachassistenzgesetzes sowie von organisatorischen Vorgaben der Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung abgewichen werden, soweit die Abweichungen weder Ausbildungsinhalte noch Prüfungsvorgaben betreffen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR begrüßt grundsätzlich die Möglichkeit, innovative Ausbildungskonzepte befristet zu erproben. Modellvorhaben können insbesondere dazu beitragen, die Lernorte besser miteinander zu verzahnen, wohnortnahe Ausbildungsangebote weiterzuentwickeln, flexible Bildungswege zu ermöglichen und besondere Unterstützungsbedarfe der Auszubildenden angemessen zu berücksichtigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR unterstützt Modellvorhaben, soweit die bundesrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere die Erwartung qualitativer Verbesserungen, die Sicherung des Ausbildungsziels sowie die wissenschaftliche Begleitung und abschließende Evaluation, nachweisbar erfüllt sind. Modellvorhaben dürfen nicht dazu genutzt werden, personelle oder strukturelle Engpässe durch eine Absenkung der Ausbildungsqualität zu kompensieren. Dies gilt insbesondere bei einem Mangel an Pflegefachpersonen, qualifizierten Lehrpersonen, Praxisanleitenden oder geeigneten Praxiseinsatzstellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR fordert, bei der Zulassung und Durchführung von Modellvorhaben insbesondere folgende Aspekte sicherzustellen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die erwartete qualitative Verbesserung der schulischen oder praktischen Ausbildung ist vor Beginn nachvollziehbar darzulegen.</li>



<li>Das bundesrechtliche Ausbildungsziel, das Kompetenzprofil der Pflegefachassistenz sowie die Pflegeprozessverantwortung und die vorbehaltenden Aufgaben der Pflegefachpersonen bleiben uneingeschränkt gewahrt.</li>



<li>Personelle oder strukturelle Engpässe dürfen nicht durch abgesenkte Qualitätsanforderungen kompensiert werden.</li>



<li>Ziele, Laufzeit, Qualitätsindikatoren und Evaluationskriterien sind vor Beginn transparentfestzulegen.</li>



<li>Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation müssen pflegewissenschaftliche und pflegepädagogische Expertise einbeziehen und insbesondere Ausbildungsqualität, Kompetenzentwicklung, Erfahrungen der Beteiligten und Ausbildungsabbrüche berücksichtigen.</li>



<li>Der SPR ist frühzeitig in die fachliche Konzeption und Bewertung der Modellvorhaben einzubeziehen.</li>



<li>Die Ergebnisse der Modellvorhaben und ihrer Evaluation sind in geeigneter Form zu veröffentlichen.</li>



<li>Eine Überführung erprobter Konzepte in die Regelausbildung darf erst nach abgeschlossener Evaluation sowie erneuter fachlicher und rechtlicher Bewertung erfolgen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ergänzende Regelung zu zusätzlichen Erhebungen als Landesstatistik (Absatz 2 Nummer 19)</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">§&nbsp;15 Absatz 2 Nummer 19 SächsHeilBG ermächtigt das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, durch Rechtsverordnung ergänzende statistische Erhebungen zur Pflegefachassistenzausbildung zu regeln. Die Vorschrift greift damit Öffnungsklausel des §&nbsp;46 Absatz 3 Pflegefachassistenzgesetz auf, nach der die Länder über die bundesrechtlich vorgegebenen Erhebungsmerkmale hinaus weitere Sachverhalte des Pflege- und Gesundheitswesens als Landesstatistik erfassen können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR begrüßt diese Möglichkeit. Die Einführung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung bedeutet für Sachsen einen grundlegenden Systemwechsel: Die bisherige regulär zweijährige und schulrechtlich geregelte Krankenpflegehilfeausbildung wird durch eine 18-monatige Ausbildung mit neuer Vertrags-, Finanzierungs- und Einsatzstruktur abgelöst. Die Umsetzung sollte deshalb von Beginn an datenbasiert begleitet werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die Pflegefachausbildung nach dem Pflegeberufegesetz werden bereits bundesrechtlich geregelte statistische Daten erhoben und für Sachsen ausgewertet. Auch die bisherige Krankenpflegehilfeausbildung ist als schulischer Bildungsgang Gegenstand der allgemeinen Schulstatistik. Diese Daten bilden jedoch insbesondere Zugangs- und Anrechnungswege, Praxis- und Anleitungskapazitäten, Übergänge zwischen den Pflegeausbildungen sowie Ursachen von Ausbildungsabbrüchen nur eingeschränkt oder nicht ab.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR fordert daher, von der Ermächtigung des § 15 Absatz 2 Nummer 19 SächsHeilBG Gebrauch zu machen und die bundesrechtliche Statistik gezielt um solche Merkmale zu ergänzen, die für die Steuerung und qualitative Weiterentwicklung der Ausbildung im Freistaat erforderlich sind. Die ergänzende Landesstatistik sollte so ausgestaltet werden, dass sie eine belastbare Evaluation der Ausbildungsstruktur ermöglicht. Die statistische Erhebung ersetzt jedoch keine eigenständige qualitative Evaluation der Ausbildungsbedingungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hierzu zählen insbesondere:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Zahl und regionale Verteilung der Schulen, Ausbildungskurse und Ausbildungsplätze,</li>



<li>Zahl der Auszubildenden, neu abgeschlossenen und vorzeitig beendeten Ausbildungsverhältnisse,</li>



<li>Zugänge auf Grundlage einer positiven Prognose,</li>



<li>Art und Umfang von Anrechnungen, Verkürzungen und Kompetenzfeststellungsverfahren,</li>



<li>Prüfungsergebnisse und Wiederholungsprüfungen,</li>



<li>Übergänge in die Pflegefachausbildung sowie</li>



<li>verfügbare Praxiseinsatz- und Praxisanleitungskapazitäten.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die Daten sollen regelmäßig, anonymisiert und soweit methodisch sowie datenschutzrechtlich zulässig regional differenziert veröffentlicht werden. Dabei sind vorhandene Bundes- und Schulstatistiken zu nutzen, Doppelerhebungen zu vermeiden und die Belastung der auskunftspflichtigen Stellen auf das erforderliche Maß zu begrenzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sachverhalte, die sich für eine amtliche Statistik nur eingeschränkt eignen, insbesondere Gründe für Ausbildungsabbrüche, Erfahrungen der Auszubildenden und Lernorte sowie der berufliche Verbleib nach Abschluss, sollten durch ergänzende Evaluationen oder standardisierte Befragungen untersucht werden. Die statistische Berichterstattung und Evaluation sollten zusammen ermöglichen, Auswirkungen der verkürzten Ausbildungsdauer, der erweiterten Zugangs- und Anrechnungsmöglichkeiten und der Praxiseinsatzstruktur frühzeitig zu erkennen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dabei ist auch zu beobachten, ob der Aufbau der Pflegefachassistenzausbildung Auswirkungen auf Ausbildungsplätze, Lehrkapazitäten und Praxiseinsatzmöglichkeiten der Pflegefachausbildung hat. Eine höhere Zahl von Assistenzabschlüssen allein ist kein hinreichender Erfolgsindikator. Maßgeblich sind ebenso Ausbildungsqualität, Durchlässigkeit sowie die Entwicklung des Verhältnisses von Pflegefachassistenz- zu Pflegefachausbildungen und der Einsatz der Abschlüsse in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR ist bei der Festlegung der ergänzenden Erhebungsmerkmale und der fachlichen Bewertung der Ergebnisse frühzeitig einzubeziehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em><u>Zu Abschnitt 5 Verordnungsermächtigung und Subdelegation</u></em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>§&nbsp;16 SächsHeilBG – Verordnungsermächtigung für das Staatsministerium für Kultus</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Anforderungen an die Anerkennung der Pflegefachassistenzschulen und an die Qualifikation der Lehrpersonen</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">§ 16 Nummer 1 Buchstabe e SächsHeilBG ermächtigt das Staatsministerium für Kultus, durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die staatliche Anerkennung der Pflegefachassistenzschulen und an die Hochschulausbildung der Lehrkräfte näher zu bestimmen sowie weitergehende Anforderungen festzulegen. Die staatliche Anerkennung erfolgt gemäß §&nbsp;10 Absatz 2 Nummer 18 SächsHeilBG durch die Schulaufsichtsbehörde. Für die staatliche Anerkennung wird damit grundsätzlich dieselbe Zuständigkeit der Schulaufsichtsbehörde vorgesehen wie bei Pflegeschulen nach dem PflBG.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR begrüßt die Möglichkeit, die bundesrechtlichen Mindestanforderungen landeseinheitlich zu konkretisieren. Dabei sollte an die für die Pflegefachausbildung geltenden Qualitätsgrundsätze angeknüpft und zugleich den Besonderheiten der Pflegefachassistenzausbildung angemessen Rechnung getragen werden. Die Erfahrungen und bestehenden Strukturen der bisherigen sächsischen Krankenpflegehilfeausbildung sollten einbezogen, jedoch daraufhin überprüft werden, ob sie dem neuen bundesrechtlichen Berufsprofil und der veränderten Ausbildungsstruktur entsprechen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Notwendig sind transparente und verhältnismäßige Anforderungen, die insbesondere gewährleisten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>eine geeignete pflegepädagogische und fachliche Qualifikation von Schulleitung und Lehrkräften,</li>



<li>eine ausreichende personelle sowie räumliche und sachliche Ausstattung,</li>



<li>die curriculare Umsetzung des bundesrechtlichen Ausbildungsziels und die klare Abbildung des Kompetenz- und Verantwortungsprofils der Pflegefachassistenz,</li>



<li>eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Pflegeschule, Träger der praktischen Ausbildung und weiteren Einsatzstellen sowie</li>



<li>angemessene Unterstützungsangebote für Auszubildende mit unterschiedlichen Lern- und Sprachvoraussetzungen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Hohe pädagogische Standards dienen der sicheren Wahrnehmung des bundesrechtlich bestimmten Assistenzprofils. Sie führen weder zu einer Gleichsetzung mit dem Kompetenz- und Verantwortungsprofil der Pflegefachperson noch rechtfertigen sie eine Absenkung des erforderlichen Pflegefachpersonenanteils in der Versorgung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR fordert daher, die Rechtsverordnung an den Qualitätsgrundsätzen der Pflegefachausbildung auszurichten, pflegepädagogische und pflegefachliche Expertise sicherzustellen und landeseinheitliche, transparente Anerkennungskriterien festzulegen. Die konkreten Anforderungen sind verhältnismäßig auszugestalten und sollten ausreichende Entwicklungsspielräume für Schulen und Ausbildungsträger erhalten. Der SPR ist bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Regelungen frühzeitig zu beteiligen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Sprachliche Zugangsvoraussetzungen und positive Prognose zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">§&nbsp;16 Nummer 2 Buchstabe d) SächsHeilBG ermächtigt das Staatsministerium für Kultus, das für den Zugang zur Pflegefachassistenzausbildung erforderliche Sprachniveau näher zu bestimmen. Nach §&nbsp;16 Nummer 3 können zudem die Anforderungen an die positive und sachlich begründete Prognose konkretisiert werden, die nach Maßgabe des Pflegefachassistenzgesetzes einen Ausbildungszugang auch ohne den grundsätzlich erforderlichen Schulabschluss ermöglichen kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR begrüßt den damit eröffneten durchlässigen Zugang zur Ausbildung. Dieser muss jedoch so ausgestaltet werden, dass Ausbildungserfolg, sichere Kommunikation und Patient:innensicherheit gewährleistet bleiben. Die bisherige sächsische Krankenpflegehilfeausbildung setzte grundsätzlich einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss voraus. Die Aufnahme auf Grundlage einer positiven Prognose stellt daher eine Erweiterung der bisherigen Zugangswege dar.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hinreichende Sprachkompetenzen und verlässliche Zugangsstandards sind für Ausbildungserfolg und Patient:innensicherheit wesentlich. Dabei ist zwischen dem für den Ausbildungsbeginn erforderlichen Sprachstand und den bis zum Abschluss zu entwickelnden berufsbezogenen Sprachkompetenzen zu unterscheiden. Ein festgelegtes Eingangsniveau sollte deshalb durch bedarfsgerechte Angebote zur Entwicklung der pflegebezogenen Fach- und Berufssprache ergänzt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR fordert daher,</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>das sprachliche Eingangsniveau im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben landeseinheitlich, transparent und verhältnismäßig zu konkretisieren,</li>



<li>die positive Prognose anhand landeseinheitlicher, ausbildungsbezogener und nachvollziehbarer Kriterien auszugestalten,</li>



<li>vorhandene schulische und berufliche Grundkompetenzen, Lernvoraussetzungen, Sprachkompetenzen sowie einschlägige Bildungs- und Praxiserfahrungen angemessen zu berücksichtigen,</li>



<li>das Verfahren standardisiert und diskriminierungsfrei durchzuführen,</li>



<li>die Prognoseentscheidung zu dokumentieren und auf die für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss maßgeblichen Tatsachen zu stützen sowie</li>



<li>bei festgestelltem Unterstützungsbedarf geeignete Sprach-, Lern- und Beratungsangebote vorzusehen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die positive Prognose darf weder zu einer pauschalen Absenkung der Zugangsvoraussetzungen noch zu einer schematischen Benachteiligung von Personen ohne formalen Schulabschluss führen. Die Zugangspraxis sollte hinsichtlich Ausbildungserfolg, Ausbildungsabbrüchen und Prüfungsergebnissen regelmäßig ausgewertet werden. Der SPR ist bei der Ausgestaltung und Evaluation der Regelungen frühzeitig zu beteiligen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Umfang und Ausgestaltung der Praxisbegleitung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">§ 16 Nummer 4 Buchstabe e) SächsHeilBG ermächtigt das Staatsministerium für Kultus, den Umfang der Praxisbegleitung in der Pflegefachassistenzausbildung durch Rechtsverordnung näher zu bestimmen. Die Praxisbegleitung wird durch die Pflegeschule gewährleistet und unterstützt die Verbindung zwischen schulischem Lernen und praktischer Ausbildung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR begrüßt die Möglichkeit einer landeseinheitlichen Konkretisierung. Gerade angesichts der 18-monatigen Ausbildungsdauer, mehrerer Praxiseinsätze und unterschiedlicher Unterstützungsbedarfe muss eine kontinuierliche schulische Begleitung gewährleistet sein. Dabei kann an die Erfahrungen der bisherigen sächsischen Krankenpflegehilfeausbildung und an die für die Pflegefachausbildung geltenden Grundsätze angeknüpft werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Praxisbegleitung und Praxisanleitung erfüllen unterschiedliche Aufgaben und dürfen nicht miteinander gleichgesetzt oder gegenseitig ersetzt werden. Die Praxisbegleitung muss durch Lehrpersonen der Pflegeschule erfolgen, die die hierfür geltenden fachlichen und pädagogischen Qualifikationsanforderungen erfüllen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR fordert, einen angemessenen verbindlichen Mindestumfang der Praxisbegleitung festzulegen. Dieser sollte regelmäßige persönliche Kontakte in den für das Erreichen des Ausbildungsziels maßgeblichen Praxiseinsätzen, die Reflexion der Kompetenzentwicklung sowie die frühzeitige Feststellung von Lern- und Unterstützungsbedarfen gewährleisten. Digitale Formate können die persönliche Praxisbegleitung ergänzen, sie jedoch nicht grundsätzlich ersetzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die konkrete Ausgestaltung sollte landeseinheitlich und verhältnismäßig erfolgen sowie ausreichende Gestaltungsspielräume für Pflegeschulen und Praxiseinrichtungen erhalten. Die für eine ordnungsgemäße Praxisbegleitung erforderlichen Personal-, Reise- und Sachkosten müssen in den Ausbildungsbudgets sachgerecht berücksichtigt werden. Der SPR ist bei der Erarbeitung und Evaluation der Regelungen frühzeitig zu beteiligen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Artikel 4 Änderung des Sächsischen Pflegeausbildungsfondsgesetzes </strong><strong></strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>§&nbsp;1 SächsPflAFoG – Zuständige Stelle</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR begrüßt, dass die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland auch die Aufgaben der zuständigen Stelle für die Finanzierung der Pflegefachassistenzausbildung übernimmt. Die Nutzung bestehender Verwaltungsstrukturen kann Doppelstrukturen vermeiden. Dabei müssen die Finanzierungsströme, Kosten und Berichtspflichten der beiden Ausbildungsbereiche transparent und entsprechend den jeweiligen bundesrechtlichen Vorgaben abgebildet werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR fordert, die Finanzierung so auszugestalten, dass sämtliche notwendigen schulischen und praktischen Ausbildungskosten vollständig abgebildet werden. Hierzu gehören insbesondere qualifizierte Praxisanleitung, Praxisbegleitung, Koordination der Praxiseinsätze, Sprach- und Lernförderung sowie die erforderliche personelle und sachliche Ausstattung. Der Aufbau der Pflegefachassistenzausbildung darf weder zulasten der Finanzierung und Ausbildungskapazitäten der Pflegefachausbildung erfolgen noch finanzielle Fehlanreize schaffen, Pflegefachassistenzpersonen anstelle von Pflegefachpersonen auszubilden oder einzusetzen. Die Einführung der Pflegefachassistenzausbildung darf nicht zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Verlagerung von Finanzmitteln zulasten der Pflegefachausbildung führen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Artikel 5 Änderung des Weiterbildungsgesetzes Gesundheitsfachberufe </strong><strong></strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>§&nbsp;2 Absatz 2 SächsGfbWBG – Begriffsbestimmung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR sieht die Aufnahme der Pflegefachassistenzpersonen in den Anwendungsbereich des Weiterbildungsgesetzes Gesundheitsfachberufe grundsätzlich als nachvollziehbar an. Weiterbildungen können das bestehende Kompetenzprofil vertiefen oder für klar definierte Einsatzbereiche spezialisieren. Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass das Qualifikations- und Verantwortungsprofil der Pflegefachperson schrittweise durch landesrechtliche Weiterbildungen umgangen oder ersetzt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR fordert daher, Weiterbildungen für Pflegefachassistenzpersonen klar vom Weiterbildungsprofil der Pflegefachpersonen abzugrenzen. Vorbehaltene Aufgaben und die eigenverantwortliche Steuerung des Pflegeprozesses müssen weiterhin Pflegefachpersonen zugeordnet bleiben. Zugleich sollen Weiterbildungen transparent in eine durchlässige Pflegebildungsarchitektur eingeordnet und anschlussfähig an die Pflegefachausbildung ausgestaltet werden. Als fachlicher Orientierungsrahmen können dabei die in BAPID (Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland) entwickelten Kompetenz- und Verantwortungsprofile herangezogen werden. Der SPR ist bei der Ausgestaltung entsprechender Weiterbildungsverordnungen frühzeitig zu beteiligen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Artikel 8 Änderung Sächsischen Pflegeberufegesetz-Umsetzungsverordnung </strong><strong></strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>§&nbsp;9a SächsPflBGUmVO – </strong><strong>Übergangsvorschriften nach §&nbsp;31 Absatz 1 Satz 4 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR erkennt an, dass die bis zum 31. Dezember 2029 befristete Abweichung von der hochschulischen Qualifikation der Praxisanleitenden dazu beitragen kann, bestehende Pflegestudiengänge und praktische Studienplätze während einer Übergangsphase zu sichern. Die Ausnahme darf jedoch nicht zu einer dauerhaften Absenkung der Qualitätsanforderungen in der hochschulischen Pflegeausbildung führen. Praxisanleitende ohne hochschulische Qualifikation müssen zumindest über die berufspädagogische Befähigung nach der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung verfügen und angemessen auf die besonderen Anforderungen der hochschulischen Kompetenzentwicklung vorbereitet werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der SPR fordert, die Übergangsregelung mit einem verbindlichen Ausbau- und Qualifizierungskonzept zu verbinden. Hierzu gehören ausreichend finanzierte hochschulische Nachqualifizierungsangebote, die Refinanzierung der Praxisanleitung sowie ein Monitoring der verfügbaren und tatsächlich eingesetzten hochschulisch qualifizierten Praxisanleitenden. Hochschulisch qualifizierte Praxisanleitende sind vorrangig einzusetzen, soweit sie verfügbar sind. Eine Verlängerung der Ausnahme über das Jahr 2029 hinaus sollte nur auf Grundlage einer Evaluation und unter erneuter Beteiligung der Pflegeprofession erwogen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dresden, den 19.06.2026</p>



<p class="wp-block-paragraph">Clemens Regenbrecht<br>Vorsitzender des Sächsischen Pflegerates</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="mailto:info@pflegerat-sachsen.de">info@pflegerat-sachsen.de</a><br><a href="http://www.pflegerat-sachsen.de">www.pflegerat-sachsen.de</a>&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Sächsischer Pflegerat e.V.</strong><br>c/o Diakonissenkrankenhaus<br>Holzhofgasse 29, 01099 Dresden</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der <strong>Sächsische Pflegerat e.V.</strong> (SPR) als Landesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen und des Hebammenwesens ist Partner der Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheits- und Sozialwesen und vertritt im Rahmen seiner gemeinnützigen Ziele und Zwecke die Belange des Pflege- und Hebammenwesens im Freistaat Sachsen. Der Zusammenschluss koordiniert die Positionen seiner Mitgliedsorganisationen, stärkt deren politische Durchsetzung und fördert eine berufliche Selbstverwaltung. Vorsitzender ist Clemens Regenbrecht.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://pflegerat-sachsen.de/gesetz-zur-umsetzung-des-pflegefachassistenzgesetzes-und-zur-aenderung-der-regelung-zum-vollzug-von-gesetzen-im-gesundheitsbereich-im-freistaat-sachsen/">Gesetz zur Umsetzung des Pflegefachassistenzgesetzes und zur Änderung der Regelung zum Vollzug von Gesetzen im Gesundheitsbereich im Freistaat Sachsen</a> erschien zuerst auf <a href="https://pflegerat-sachsen.de">Pflegerat Sachsen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Pressemitteilung zum Pflegeneuordnungsgesetz</title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/pressemitteilung-zum-pflegeneuordnungsgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Almut Kühme]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jun 2026 16:25:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://pflegerat-sachsen.de/?p=970</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Sächsische Pflegerat bewertet den Referentenentwurf des<br />
Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) als vertane Chance für eine echte Pflegereform. Der<br />
Entwurf enthält zwar richtige Ansätze bei Prävention, Rehabilitation, Pflegebegleitung und<br />
Digitalisierung. In seiner Gesamtlogik ist er jedoch vor allem eine Sparreform.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://pflegerat-sachsen.de/pressemitteilung-zum-pflegeneuordnungsgesetz/">Pressemitteilung zum Pflegeneuordnungsgesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://pflegerat-sachsen.de">Pflegerat Sachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://pflegerat-sachsen.de/pressemitteilung-zum-pflegeneuordnungsgesetz/">Pressemitteilung zum Pflegeneuordnungsgesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://pflegerat-sachsen.de">Pflegerat Sachsen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Pressemitteilung zum Tag der Pflegenden am 12. Mai </title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/pressemitteilung-zum-tag-der-pflegenden-am-12-mai/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Almut Kühme]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 May 2026 17:38:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wertschätzung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://pflegerat-sachsen.de/?p=943</guid>

					<description><![CDATA[<p>Anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden dankt der Sächsische<br />
Pflegerat allen beruflich Pflegenden für ihren Einsatz für die Menschen im<br />
Freistaat Sachsen. Gleichzeitig mahnt er weitere Schritte zur Stärkung der<br />
beruflichen Pflege an.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://pflegerat-sachsen.de/pressemitteilung-zum-tag-der-pflegenden-am-12-mai/">Pressemitteilung zum Tag der Pflegenden am 12. Mai </a> erschien zuerst auf <a href="https://pflegerat-sachsen.de">Pflegerat Sachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div data-wp-interactive="core/file" class="wp-block-file"><object data-wp-bind--hidden="!state.hasPdfPreview" hidden class="wp-block-file__embed" data="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2026/05/Presseinformation-zum-Tag-der-Pflegenden_Mai_2026.pdf" type="application/pdf" style="width:100%;height:600px" aria-label="Einbettung von Presseinformation zum Tag der Pflegenden_Mai_2026."></object><a id="wp-block-file--media-3d824417-1146-44b1-9101-6f41cd8db28b" href="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2026/05/Presseinformation-zum-Tag-der-Pflegenden_Mai_2026.pdf">Presseinformation zum Tag der Pflegenden_Mai_2026</a><a href="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2026/05/Presseinformation-zum-Tag-der-Pflegenden_Mai_2026.pdf" class="wp-block-file__button wp-element-button" download aria-describedby="wp-block-file--media-3d824417-1146-44b1-9101-6f41cd8db28b">Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://pflegerat-sachsen.de/pressemitteilung-zum-tag-der-pflegenden-am-12-mai/">Pressemitteilung zum Tag der Pflegenden am 12. Mai </a> erschien zuerst auf <a href="https://pflegerat-sachsen.de">Pflegerat Sachsen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Geplantes Spargesetz bedroht die Sicherstellung und Weiterentwicklung guter pflegerischer Versorgung in Sachsen </title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/geplantes-spargesetz-bedroht-die-sicherstellung-und-weiterentwicklung-guter-pflegerischer-versorgung-in-sachsen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Almut Kühme]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 May 2026 07:55:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://pflegerat-sachsen.de/?p=939</guid>

					<description><![CDATA[<p>Dresden, den 8. Mai 2026. Der Sächsische Pflegerat übt Kritik am vorliegenden<br />
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze (GKVBeitragssatzstabilisierungsgesetz).<br />
Dieser gefährde die Sicherstellung und Weiterentwicklung<br />
der beruflichen Pflege in Sachsen zu Gunsten kurzsichtiger Einsparungen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div data-wp-interactive="core/file" class="wp-block-file"><object data-wp-bind--hidden="!state.hasPdfPreview" hidden class="wp-block-file__embed" data="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2026/05/Presseinformation-SPR_Geplantes-Spargesetz-bedroht-die-Sicherstellung-und-Weiterentwicklung-guter-pflegerischer-Versorgung-in-Sachsen.out_-4.pdf" type="application/pdf" style="width:100%;height:600px" aria-label="Einbettung von Presseinformation SPR_Geplantes Spargesetz bedroht die Sicherstellung und Weiterentwicklung guter pflegerischer Versorgung in Sachsen.out."></object><a id="wp-block-file--media-0fb3b413-4983-4674-bee0-eb1df0ab9271" href="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2026/05/Presseinformation-SPR_Geplantes-Spargesetz-bedroht-die-Sicherstellung-und-Weiterentwicklung-guter-pflegerischer-Versorgung-in-Sachsen.out_-4.pdf">Presseinformation SPR_Geplantes Spargesetz bedroht die Sicherstellung und Weiterentwicklung guter pflegerischer Versorgung in Sachsen.out</a><a href="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2026/05/Presseinformation-SPR_Geplantes-Spargesetz-bedroht-die-Sicherstellung-und-Weiterentwicklung-guter-pflegerischer-Versorgung-in-Sachsen.out_-4.pdf" class="wp-block-file__button wp-element-button" download aria-describedby="wp-block-file--media-0fb3b413-4983-4674-bee0-eb1df0ab9271">Herunterladen</a></div>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vereinsgründung des Sächsischen Pflegerates</title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/vereinsgruendung-des-saechsischen-pflegerates/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Almut Kühme]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Nov 2025 19:09:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://pflegerat-sachsen.de/?p=855</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit dem neu gegründeten Verein am 20. Oktober 2025 wurde eine starke, gemeinsame Stimme für die beruflich Pflegenden und Hebammen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://pflegerat-sachsen.de/vereinsgruendung-des-saechsischen-pflegerates/">Vereinsgründung des Sächsischen Pflegerates</a> erschien zuerst auf <a href="https://pflegerat-sachsen.de">Pflegerat Sachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Mit dem neu gegründeten Verein am 20. Oktober 2025 wurde eine starke, gemeinsame Stimme für die beruflich Pflegenden und Hebammen in Sachsen geschaffen und ein wichtiges Zeichen für ihre aktive Beteiligung in allen relevanten Gremien des Gesundheitswesens gesetzt.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="771" src="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/11/PM_Vereingruendung-des-Saechsischen-Pflegerats_07_11_2025-1-1024x771.jpg" alt="" class="wp-image-868" srcset="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/11/PM_Vereingruendung-des-Saechsischen-Pflegerats_07_11_2025-1-1024x771.jpg 1024w, https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/11/PM_Vereingruendung-des-Saechsischen-Pflegerats_07_11_2025-1-300x226.jpg 300w, https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/11/PM_Vereingruendung-des-Saechsischen-Pflegerats_07_11_2025-1-768x578.jpg 768w, https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/11/PM_Vereingruendung-des-Saechsischen-Pflegerats_07_11_2025-1-1536x1156.jpg 1536w, https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/11/PM_Vereingruendung-des-Saechsischen-Pflegerats_07_11_2025-1.jpg 1600w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/11/Pressemitteilung.pdf">Pressemitteilung</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://pflegerat-sachsen.de/vereinsgruendung-des-saechsischen-pflegerates/">Vereinsgründung des Sächsischen Pflegerates</a> erschien zuerst auf <a href="https://pflegerat-sachsen.de">Pflegerat Sachsen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Eine Verbesserung der Pflege stärkt die Wirtschaft!</title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/eine-verbesserung-der-pflege-staerkt-die-wirtschaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anke Huth]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 May 2025 07:23:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://pflegerat-sachsen.de/?p=841</guid>

					<description><![CDATA[<p>Sächsischer Pflegerat zum Tag der Sachsen 2025 Am 12. Mai, dem Geburtstag der Pflegepionierin Florence Nightingale, wird weltweit auf die...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://pflegerat-sachsen.de/eine-verbesserung-der-pflege-staerkt-die-wirtschaft/">Eine Verbesserung der Pflege stärkt die Wirtschaft!</a> erschien zuerst auf <a href="https://pflegerat-sachsen.de">Pflegerat Sachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Sächsischer Pflegerat zum Tag der Sachsen 2025</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Am 12. Mai, dem Geburtstag der Pflegepionierin Florence Nightingale, wird</p>



<p class="wp-block-paragraph">weltweit auf die Bedeutung von Pflegefachlichkeit aufmerksam gemacht. In</p>



<p class="wp-block-paragraph">diesem Jahr unter dem Motto: <strong>&#8222;Eine Verbesserung der Pflege stärkt die</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wirtschaft&#8220;!</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Im Namen des Sächsischen Pflegerats dankt Clemens Regenbrecht,</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>stellvertretender Vorsitzender des Sächsischen Pflegerats, den</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Pflegefachpersonen in Sachsen:</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Pflege bedeutet weit mehr als medizinische Versorgung – sie ist Zuwendung,</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Trost, Menschlichkeit und oft auch der Funke Hoffnung in schwierigen</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Momenten. Ohne Pflege ist Gesundheitsversorgung unmöglich. Wir danken</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>allen beruflich Pflegenden für ihre tägliche, professionelle Arbeit und ihr</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Engagement für das Gemeinwohl im Freistaat Sachsen.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Gute Pflege sichert wirtschaftliche Entwicklung!</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Dazu Michael Junge, Vorsitzender des Pflegerates Sachsen: <em>&#8222;Die</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Sicherstellung pflegerischer Versorgung ist kein Selbstzweck, sondern sichert</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>die Entwicklung der sächsischen Wirtschaft. Immer mehr gerät dies in Gefahr.&#8220;</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Pflegefachpersonen leisten mit hoher Expertise einen unverzichtbaren Beitrag</p>



<p class="wp-block-paragraph">in der Gesundheitsversorgung. Ohne sichere, pflegerische Versorgung fehlen</p>



<p class="wp-block-paragraph">dringend benötigte Fachkräfte in den Unternehmen des Freistaates Sachsen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Pflegerat fordert Kraftanstrengung für Pflege in Sachsen</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Pflegerat fordert auf, beruflich Pflegende in Sachsen gleichberechtigt in</p>



<p class="wp-block-paragraph">allen Gremien des Gesundheitswesens zu berücksichtigen und dafür die</p>



<p class="wp-block-paragraph">notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Einrichtung einer</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vertretung der beruflich Pflegenden ist für die Umsetzung der bundesdeutschen</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gesetze im Freistaat Sachsen unverzichtbar.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung muss bei der Landesregierung</p>



<p class="wp-block-paragraph">Priorität genießen, da sonst die wirtschaftliche Entwicklung und der</p>



<p class="wp-block-paragraph">gesellschaftliche Zusammenhalt gefährdet sind. Pflegefachpersonen wollen gestalten</p>



<p class="wp-block-paragraph">und für das sächsische Gesundheitswesen mehr Verantwortung übernehmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Mehr Handlungsautonomie für Pflegefachpersonen</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die auf Bundesebene angestoßenen Kompetenzausweitungen begrüßt der</p>



<p class="wp-block-paragraph">Pflegerat Sachsen und mahnt zum zeitnahen Abschluss der</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gesetzesvorhaben, da dies zu mehr Handlungsautonomie für</p>



<p class="wp-block-paragraph">Pflegefachpersonen führt und die Versorgung, gerade in ländlichen Gebieten,</p>



<p class="wp-block-paragraph">sichern kann<em>. &#8222;Es ist zwingend notwendig, dass die hohe Kompetenz von</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Pflegefachpersonen vollständig genutzt wird und Pflegefachpersonen</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>eigenständig, entsprechend Ihrer Kompetenzen, handeln dürfen&#8220; </em>sagt Birgit</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wolthusen, stellvertretende Vorsitzende des Pflegerates Sachsen.</p>



<div data-wp-interactive="core/file" class="wp-block-file"><object data-wp-bind--hidden="!state.hasPdfPreview" hidden class="wp-block-file__embed" data="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/05/PM-Tag-der-Pflege-2025.pdf" type="application/pdf" style="width:100%;height:600px" aria-label="Einbettung von PM Tag der Pflege 2025."></object><a id="wp-block-file--media-d98cbfee-aedc-4cbb-a50d-f3b4065370b1" href="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/05/PM-Tag-der-Pflege-2025.pdf">PM Tag der Pflege 2025</a><a href="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/05/PM-Tag-der-Pflege-2025.pdf" class="wp-block-file__button wp-element-button" download aria-describedby="wp-block-file--media-d98cbfee-aedc-4cbb-a50d-f3b4065370b1">Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Einladung des SPR in den Landtag</title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/einladung-des-spr-in-den-landtag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anke Huth]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 May 2025 19:54:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 10. April sprachen die Vorsitzenden Clemens Regenbrecht und Michael Junge in zwei Gesprächen mit den Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei und...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Am 10. April sprachen die Vorsitzenden Clemens Regenbrecht und Michael Junge in zwei Gesprächen mit den Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei und Bündnis 90/die Grünen im Sächsischen Landtag. Sie tauschten sich mit den beiden Politikerinnen über Möglichkeiten der besseren Einbeziehung beruflich Pflegender in die Gestaltung des Sächsischen Gesundheitswesens aus. Der Pflegerat Sachsen fordert seit längerem Pflegefachpersonen gleichberechtigt in die Selbstverwaltung einzubeziehen und deren besondere Expertise stimmberechtigt in allen Gremien auf Landesebene zu berücksichtigen. Die Gespräche verliefen in einer konstruktiven Atmosphäre und sollen regelmässig fortgeführt werden.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="768" src="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/05/Linksfraktion-2-1024x768.jpg" alt="" class="wp-image-837" srcset="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/05/Linksfraktion-2-1024x768.jpg 1024w, https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/05/Linksfraktion-2-300x225.jpg 300w, https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/05/Linksfraktion-2-768x576.jpg 768w, https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/05/Linksfraktion-2-1536x1152.jpg 1536w, https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2025/05/Linksfraktion-2-2048x1536.jpg 2048w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
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		<item>
		<title>Kooperation stärken: Vertreter des Sächsischen Pflegerates zu Gast beim DPR in Berlin</title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/kooperation-staerken-vertreter-des-saechsischen-pflegerates-zu-gast-beim-dpr-in-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anke Huth]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Apr 2025 18:51:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 29. März nahmen der stellvertretende Ratsvorsitzende Clemens Regenbrecht und der Vorsitzende Michael Junge an der Tagung der Bund-Ländergruppe des...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Am 29. März nahmen der stellvertretende Ratsvorsitzende Clemens Regenbrecht und der Vorsitzende Michael Junge an der Tagung der Bund-Ländergruppe des Deutschen Pflegerats in Berlin teil. Dazu einberufen hatte das Präsidium des DPR, Vertreter aller Bundesländer folgten der Einladung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Sitzung widmete sich der künftig engeren Abstimmung der Landespflegeräte mit dem Deutschen Pflegerat um die Interessen der beruflich Pflegenden in der beginnenden Legislatur wirksamer und deutlicher vertreten zu können. Die Ergebnisse werden nun weiter beraten, um diese bis zum Herbst in tragfähige Strukturen zu überführen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Der Landespflegerat stellt sich deutlich gegen Aussagen von Dr. Klaus Heckemann</title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/der-landespflegerat-stellt-sich-deutlich-gegen-aussagen-von-dr-klaus-heckemann/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anke Huth]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Aug 2024 13:12:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Pflegerat Sachsen reagiert erschüttert auf die Zukunftsvision des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, Dr. Klaus Heckemann. Diese skizziert er...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Pflegerat Sachsen reagiert erschüttert auf die Zukunftsvision des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, Dr. Klaus Heckemann. Diese skizziert er im Editorial der KVS Mitteilungen 05-06 2024. Seine Gedanken und Vorschläge sind nicht vereinbar mit dem ICN –Ethikkodex, dem wir uns als beruflich Pflegende verpflichtet fühlen. Wir unterstützen die klare Stellungnahme der Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Christine Vogler.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/menschen-mit-behinderung-sollen-gar-nicht-erst-geboren-werden">https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/menschen-mit-behinderung-sollen-gar-nicht-erst-geboren-werden</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die entsprechende Ausgabe der KVS Mitteilungen finden Sie hier:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.kvsachsen.de/fileadmin/KV-Sachsen_Website/01_Praxen/Aktuelle_Informationen/KVS-Mitteilungen/2024/2024-05-06/kvsm2024-05-06_web.pdf">https://www.kvsachsen.de/fileadmin/KV-Sachsen_Website/01_Praxen/Aktuelle_Informationen/KVS-Mitteilungen/2024/2024-05-06/kvsm2024-05-06_web.pdf</a></p>
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		<item>
		<title>Der Pflegomat für Sachsen ist online!</title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/der-pflegomat-fuer-sachsen-ist-online/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anke Huth]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Aug 2024 08:02:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://pflegerat-sachsen.de/?p=811</guid>

					<description><![CDATA[<p>https://www.dbfk-pflegomat.de</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.dbfk-pflegomat.de">https://www.dbfk-pflegomat.de</a></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Besuch bei Ministerpräsident Hr. Kretschmer</title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/besuch-bei-ministerpraesident-hr-kretschmer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anke Huth]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jun 2024 11:29:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://pflegerat-sachsen.de/?p=788</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Sächsische Pflegerat war am 22.05.24 in der Sächsischen Staatskanzlei zu Gast bei Ministerpräsident Michael Kretschmer. Auf Einladung des Sächsischen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://pflegerat-sachsen.de/besuch-bei-ministerpraesident-hr-kretschmer/">Besuch bei Ministerpräsident Hr. Kretschmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://pflegerat-sachsen.de">Pflegerat Sachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Sächsische Pflegerat war am 22.05.24 in der Sächsischen Staatskanzlei zu Gast bei Ministerpräsident Michael Kretschmer.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf Einladung des Sächsischen Ministerpräsidenten repräsentierten Lissy Nitsche-Neumann, Michael Junge und Clemens Regenbrecht den Sächsischen Pflegerat in einem Arbeitsgespräch in der Staatskanzlei des Freistaats. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Themenschwerpunkt war unsererseits die Sicherstellung und Förderung der pflegerischen Versorgung im Freistaat Sachsen. Wir platzierten unsere Forderung: Etablierung eines Organs zur Selbstverwaltung für beruflich Pflegende. Nur mit einer Pflegekammer ist aus unserer Sicht die Mitsprache auf Augenhöhe möglich. Beruflich Pflegende sind die größte Mitarbeitergruppe im Gesundheitswesen und es ist überfällig, dass wir stimmberechtigte Vertretersitze in Entscheidungsgremien erhalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Seitens des SMS (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt) waren Staatsministerin Petra Köpping und Staatsekretärin Dagmar Neukirch anwesend. Angeregt tauschten wir uns in dieser (berufs-)politischen Runde zum Für und Wider der Pflegekammer aus. Dabei brachten wir erneut die Idee zur Etablierung eines oder einer Landespflegebevollmächtigten in der Position eines Staatsekretärs oder einer Staatssekretärin ins Spiel. Diese oder dieser Pflegebevollmächtigte könnte vorbereitend für die Selbstverwaltung aktiv werden und u.A. statistische Datengrundlagen herausarbeiten, Maßnahmen zur Fachkräftebindung und -gewinnung initiieren sowie als Ansprechpartner für die Landesregierung bei Fragen zum Thema &#8222;Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im Freistaat Sachsen&#8220; dienen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Weitere Themen standen auf der Agenda. So sprachen wir beispielsweise über die Chancen durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz für Sachsen, die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit in Pflegeschulen und die Entwicklungen, welche das Pflegekompetenzgesetz mit sich bringen wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<item>
		<title>Einbindung der Pflege in die Krankenhausreform</title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/einbindung-der-pflege-in-die-krankenhausreform/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[prs_admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jun 2023 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Stellungnahmen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pflege-Expert: innen aus dem Gesundheitswesen betonen seit langem die immense Bedeutung einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Patientenversorgung sowie die dringende...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Pflege-Expert: innen aus dem Gesundheitswesen betonen seit langem die immense Bedeutung einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Patientenversorgung sowie die dringende Notwendigkeit einer Umstrukturierung des Krankenhaussystems. Denn insbesondere in den Krankenhäusern sind Pflege und Medizin untrennbar miteinander verbunden. Pflege schafft die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung und sorgt in hohem Maße für die Patientensicherheit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bedauerlicherweise sehen wir derzeit nicht, dass die pflegerische Expertise explizit und in ausreichendem Maße in die Entscheidungsprozesse miteinfließt. Die Pflege ist bisher nicht in den Entscheidungsgremien zur Krankenhausreform auf Bundesebene vertreten, was dazu führt, dass wichtige Aspekte der Versorgung nicht ausreichend berücksichtigt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Als Pflegerat Sachsen fordern wir die konsequente Einbindung der Pflege in die Entscheidungsgremien zur Krankenhausreform. Gemeinsam mit anderen Vertretern der Pflege veröffentlichen wir diese Erklärung. Es ist entscheidend, dass wir gemeinsam die Reform gestalten und eine erfolgreiche Umsetzung in die Praxis gewährleisten.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Themen sind aus unserer Sicht unter anderem die Kinder- und Jugendmedizin, die pflegerische Ausbildung, die hybride Gesundheitsversorgung, die Finanzierung, das Sektorenmanagement, Spezialisierungen und das Change-Management. Von besonderer Bedeutung für das Gelingen ist eine angemessene Personalbemessung, sowohl allgemein als auch in der Intensiv- und Notfallversorgung. Dies hat nicht zuletzt direkte Auswirkungen auf die Ambulantisierung und die nicht-stationäre Versorgung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir sind davon überzeugt, dass eine ganzheitliche und erfolgreiche Krankenhausreform nur durch die enge Zusammenarbeit aller relevanten Akteure, einschließlich der Pflege, erreicht werden kann. Bisher wird der Prozess sehr einseitig aus der Perspektive der medizinischen Versorgung gestaltet. Wir stehen dazu bereit, aktiv am Prozess mitzuwirken und gemeinsam mit weiteren pflegerischen Expertinnen und Experten unsere Fachexpertise einzubringen, um eine bedarfsgerechte und hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir möchten uns aktiv daran beteiligen, Ziele und Maßnahmen zu entwickeln, um die Perspektive der Pflege in die Strukturveränderungen einzubringen. Bezüglich der Herausforderungen und Zielsetzungen stehen wir uneingeschränkt hinter den bisher veröffentlichten Stellungnahmen und Forderungen der Berufsverbände in der Pflege. Folgende Punkte wollen wir als besonders kritisch für eine kurzfristige Nachbesserung hervorheben:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die vorgeschlagene Reform verkennt nahezu völlig, dass die Gesundheit stationärer Patienten von dem ineinandergreifenden Zusammenspiel zwischen Pflege, Medizin und anderen Gesundheitsberufen abhängt. Pflege ist 24/7 der Garant für ein funktionierendes Gesundheitssystem. Der derzeit rein medizinische Fokus kann dies nicht garantieren und steht im Widerspruch zur Realität des 21. Jahrhunderts. Ein gutes, sicheres und zukunftsorientiertes Gesundheits- und Pflegesystem kann so nicht funktionieren. Eine Krankenhausreform, die ohne die tatsächliche Einbeziehung der Pflegefachpersonen, ohne ihre Handlungsautonomie und ohne eine kompetenzorientierte Abstimmung aller Gesundheitsfachberufe untereinander, ist bereits bei ihrem Inkrafttreten reformbedürftig und zum Scheitern verurteilt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Level-I-Krankenhäuser müssen zwingend einer gleichberechtigten pflegerischen Leitung unterstellt werden. Wenn eine ärztliche Rufbereitschaft ausreichend ist, aber Pflege vor Ort vorhanden ist, muss diese Berufsgruppe eigenständig und rechtssicher Entscheidungen treffen können.<br>Die vorgeschlagenen Eckpunkte sind in der aktuellen Form nicht dazu geeignet, die drei Ziele der Reform – Versorgungssicherheit, Behandlungsqualität und Entbürokratisierung – zu erreichen. Einerseits wird betont, dass die Ermittlung des Pflegebudgets unverändert bleibt, während andererseits beabsichtigt wird, zukünftig Pflegebewertungsrelationen pro Fall einzuführen. Dieser Ansatz birgt das Risiko einer erhöhten Bürokratie. Es ist besorgniserregend, dass die Qualität der pflegerischen Versorgung und Leistung in den Eckpunkten nicht einmal erwähnt wird. Es scheint, dass die Pflege, ähnlich wie im DRG-System, ausschließlich als Kostenfaktor betrachtet wird. Es muss vielmehr ein unbürokratisches System geschaffen werden, welches aus den ohnehin erhobenen Pflegedaten eine qualitätsorientierte Personalbemessung ermittelt. Ohne eine flächendeckende Digitalisierung mit entsprechender IT-Infrastruktur ist dies jedoch nicht möglich. Diese ist damit zwingend Voraussetzung für die vorrangige Entlastung der Pflege.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In den aktuellen Diskussionen fehlt die Erkenntnis, dass die Pflege keine Betten pflegt, sondern Menschen. Beruflich Pflegende sind keine Assistent:innen des ärztlichen Personals, sondern vertreten eine eigenständige Profession mit eigenen Fachbereichen und Disziplinen. In der Konsequenz ist es längst an der Zeit, die pflegerischen Vorbehaltsaufgaben auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen.<br><strong>Wir fordern daher eine sofortige Einbindung der pflegerischen Expertise in die entscheidenden Landes- und Bundesgremien. Damit wird eine deutlich breitere Akzeptanz der notwendigen Veränderungen geschaffen, die zwingend erforderlich ist, um die Krankenhäuser der Zukunft für Pflege attraktiv zu gestalten. Die reine Fokussierung auf die medizinischen Aspekte schadet nicht nur der Versorgung, sondern auch der Personalgewinnung für die Profession Pflege.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong><a href="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2024/04/Einbindung-Pflege-in-Krankenhausreform.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Als PDF anschauen</a></strong></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Pflegerat Sachsen mahnt zu Kraftakt um Versorgung zu sichern</title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/pflegerat-sachsen-mahnt-zu-kraftakt-um-versorgung-zu-sichern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[prs_admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Oct 2022 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://pflegerat-sachsen.de/?p=488</guid>

					<description><![CDATA[<p>Anlässlich der 1. Lesung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes im deutschen Bundestag mahnt der Pflegerat Sachsen zur Eile bei Reformen der pflegerischen Versorgung....</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://pflegerat-sachsen.de/pflegerat-sachsen-mahnt-zu-kraftakt-um-versorgung-zu-sichern/">Pflegerat Sachsen mahnt zu Kraftakt um Versorgung zu sichern</a> erschien zuerst auf <a href="https://pflegerat-sachsen.de">Pflegerat Sachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Anlässlich der 1. Lesung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes im deutschen Bundestag mahnt  der Pflegerat Sachsen zur Eile bei Reformen der pflegerischen Versorgung. Er fordert einen Kraftakt zur Sicherung der pflegerischen Versorgung, auch auf Landesebene.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das gestern im Bundestag beratene Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ist aus Sicht des Pflegerates deutlich verbesserungswürdig. Beruflich Pflegende warten auf die lange versprochene Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Wird die Chance dieses Gesetzes vertan, wird dies zu einer großen Ernüchterung in der Berufsgruppe führen und die angespannte Versorgungssituation weiter verschärfen. Der Deutsche Bundestag muss sicherstellen, dass ein Verfahren zur  Personalbedarfsermittlung eingeführt wird, welches den Pflegebedarf der Patienten valide ermittelt und dafür benötigte Personalausstattung zuverlässig finanziert.. Das Pflegende in Krankenhäusern dauerhaft notwendige Leistungen für Patienten nicht erbringen können, ist nicht länger hinnehmbar. Die Belastung der beruflich Pflegenden in Krankenhäusern ist so hoch wie nie zuvor, Auf Bundesebene erwarten wir, dass den Ankündigungen zur geplanten Entlastung von beruflich Pflegenden spürbare Taten folgen. Aktuell nehmen wir leider das Gegenteil wahr.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf Landesebene haben wir bereits vor 1 Jahr vor einer Gefährdung der pflegerischen Versorgung im Freistaat gewarnt, sollten keine Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Heute sehen wir uns in der damaligen Einschätzung bestätigt. Wir nehmen eine immer starkere Einschränkung der pflegerischen Versorgung in Pflegeheimen, ambulanten Diensten und Kurzzeitpflegen aufgrund von nicht besetzten Stellen wahr. Dies führt zu einer immer größeren Belastung für Krankenhäuser, welche Patienten immer schlechter in eine Anschlussversorgung entlassen können.Wir sehen die Notwendigkeit für einen grundlegende Veränderung der Gesundheitsversorgung in Deutschland bei der Pflegende endlich entsprechend ihrer Kompetenzen eingesetzt werden müssen und als gleichberechtigte Partner in der Selbstverwaltung akzeptiert warden müssen. Als Schlüssel sehen wir die Neuverteilung von Aufgaben, eine konsequente Digitalisierung, die Nutzung pflegerischer Primärversorgung in ländlichen Regionen und die Einführung einer pflegerischen Selbstverwaltung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aber auch auf Ebene der Bundesländer muss es zu schnellen Veränderungen kommen um die pflegerische Versorgung sichern zu können. Als Pflegerat Sachsen schlagen wir auf Landesebene, ergänzend zu den Bemühungen auf Bundesebene, folgende Maßnahmen vor, die sofort umgesetzt werden müssen um die Versorgung stabilisieren zu können:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>Umsetzung eines Programms für Berufsrückkehrer in der Pflege</li>



<li>Einsetzung eines Pflegebevollmächtigten der Staatsregierung</li>



<li>Ausbau von Pflegestudiengängen</li>



<li>Gründung einer sächsischen Pflegekammer</li>



<li>Umsetzung von Modellprojekten zur pflegerischen Primärversorgung</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Wir sehen die Versorgung im Freistaat Sachsen ohne einen wirklichen Kraftakt, welcher Pflegenden spürbar den Willen zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen zeigt, akut gefährdet.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong><a href="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2024/04/PM-Pflegerat-mahnt-zu-Kraftakt.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Als PDF anschauen</a></strong></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Umsetzung der Impfpflicht stellt Pflegende und Einrichtungen in Sachsen vor besonders große Herausforderungen</title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/umsetzung-der-impfpflicht-stellt-pflegende-und-einrichtungen-insachsen-vor-besonders-grosse-herausforderungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[prs_admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Mar 2020 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Stellungnahmen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Pflegerat Sachsen plädiert für eine pragmatische Umsetzung der Impfpflichtum beruflich Pflegende zu entlasten und die Versorgung im Freistaat zu...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://pflegerat-sachsen.de/umsetzung-der-impfpflicht-stellt-pflegende-und-einrichtungen-insachsen-vor-besonders-grosse-herausforderungen/">Umsetzung der Impfpflicht stellt Pflegende und Einrichtungen in Sachsen vor besonders große Herausforderungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://pflegerat-sachsen.de">Pflegerat Sachsen</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph"><strong>Der Pflegerat Sachsen plädiert für eine pragmatische Umsetzung der Impfpflicht<br>um beruflich Pflegende zu entlasten und die Versorgung im Freistaat zu sichern.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Morgen tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht bundesweit – und damit auch in Sachsen &#8211; in Kraft. Der Pflegerat Sachsen ist von der Notwendigkeit und Wirksamkeit der Impfung gegen das Coronavirus überzeugt. Wir halten eine Impfung für beruflich Pflegende für notwendig und wichtig. Wir werben bei allen Berufsangehörigen für diese Impfung. Die Impfpflicht sollte aber regelmäßig bezüglich der pandemischen Entwicklung und der medizinischen Bewertung des Nutzens der Impfung überprüft werden. Der Pflegerat Sachsen spricht sich auch für die Einführung einer allgemeinen<br>Impfpflicht aus, um einen hohen Schutz durch eine möglichst breite Immunisierung der gesamten Bevölkerung sicherzustellen. Ohne diese Maßnahme wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht die gewünschte Schutzwirkung für Patienten und Bewohner erzielen können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sachsen hat unter den Mitarbeitern im Gesundheitswesen, im Vergleich aller Bundesländer, eine besonders niedrige Impfquote. Die Umsetzung der Impfpflicht stellt die Einrichtungen, die beruflich Pflegenden und Hebammen im Freistaat deshalb vor eine besonders große Herausforderung. Die flächendeckende Versorgung ist nach zwei Jahren Pandemie durch erschöpfte Pflegende und Personalmangel bereits heute nicht mehr vollumfänglich gesichert. Zahlreiche Pflegende haben während der Pandemie ihren Beruf, den sie liebten und engagiert ausgeübt haben, erschöpft durch<br>die belastenden Arbeitsbedingungen verlassen. Betretungsverbote würden diese angespannte Versorgungslage weiter verschlechtern. Davor warnt der Pflegerat Sachsen ausdrücklich!</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dass die Staatsregierung der Sicherstellung der Versorgung bei der Umsetzung des Gesetzes Priorität einräumt, findet die volle Zustimmung des Pflegerates Sachsen. Die Umsetzung dieser Vorgabe muss aber im gesamten Freistaat einheitlich erfolgen</p>



<p class="wp-block-paragraph">und darf nicht zu einer Ungleichbehandlung von Pflegenden aufgrund des Tätigkeitsortes oder des Settings (ambulant, stationär, freiberuflich) führen. Darüber hinaus, ist jetzt eine einfache und unbürokratische Handhabung notwendig, die eine Entlastung für beruflich Pflegende und keine weitere Belastung bewirkt. Kapazitätseinschränkungen, wie von Bundesminister Lauterbach als letzte Konsequenz zur Durchsetzung der Impfpflicht vorgeschlagen, lehnen wir strikt ab. Dies würde die Versorgung pflegebedürftiger und kranker Menschen dramatisch<br>gefährden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Pflegenden steht ein weiterer Sommer unter Einhaltung aller bisherigen Schutzmaßnahmen in den Einrichtungen bevor. Diese sind aktuell wichtig und notwendig, bei sinkenden Inzidenzen muss im Frühjahr aber geprüft werden, welche Schutzmaßnahmen weiterhin angemessen sind. Dabei muss sowohl der Schutz der Bewohner und Patienten gesichert und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen beruflich Pflegender berücksichtigt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Viele Berufsangehörige empfinden die bisherige Kommunikation über die Notwendigkeit der Impfpflicht verfehlt. Wir bedauern, dass die Kommunikation über die berechtigen Fragen beruflich Pflegender, auch aufgrund des Mangels einer legitimierten Interessenvertretung der Pflegenden, nicht besser gelungen ist. Dies ist fatal für die Akzeptanz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht durch die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Ein erneutes Beispiel für die dringende Einrichtung einer Pflegekammer. Dass diese einen Unterschied machen kann, zeigt das Bundesland mit der ersten deutschen Pflegekammer, Rheinland Pfalz. Dort sind über 90% der betroffenen Mitarbeiter geimpft, Spitzenreiter in Deutschland.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2024/04/Umsetzung-der-Impfpflicht.pdf" data-type="link" data-id="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2024/04/Umsetzung-der-Impfpflicht.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><strong>Als PDF anzeigen</strong></a></p>
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		<title>Sächsische Staatsregierung stochert bei der Pflege weiter im Nebel</title>
		<link>https://pflegerat-sachsen.de/saechsische-staatsregierung-stochert-bei-der-pflege-weiter-im-nebel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[prs_admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Feb 2018 17:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die letzte Woche abgegebene Regierungserklärung zeigt, das auch die neue Landesregierung keine wirksamen Konzepte für die prekäre Situation in der...</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Die letzte Woche abgegebene Regierungserklärung zeigt, das auch die neue Landesregierung keine wirksamen Konzepte für die prekäre Situation in der Pflege hat. Nachdem nur unzureichenden<br>Verhandlungsergebnis durch die geplante große Koalition auf Bundesebene, werden beruflich Pflegende nun auch von der neuen Landesregierung enttäuscht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dabei erfordern die Ergebnisse des Qualitätsreports des GKV Spitzenverbandes auf Bundesebene und die Aufnahmestops der Heimaufsicht wegen fehlender Fachkräfte in Sachsen dringend wirksame<br>und grundlegende Lösungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das pflegende Angehörige mehr Unterstützung benötigen stimmt! Die angekündigte Aktionswoche für pflegende Angehörige wird diese Erleichterung aber sicher nicht erreichen.<br>Wenn es die Staatsregierung mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden ernst meint, genügt auch der angekündigte Pflegedialog nichts. Die Bedarfe und Notwendigkeiten werden schon viel zu lange diskutiert. Was beruflich Pflegende wünschen ist bekannt und in zahlreichen Dialogen besprochen. Eine Wiederholung dieser ändert nichts an den belastenden Arbeitsbedingungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch die Chancen des neuen Pflegeberufegesetzes bleiben ungenutzt. Statt dieses als Initialzündung zur Neuordnung der Aus-Fort- und Weiterbildung der Pflegeberufe zu nutzen, finden sich dazu keine<br>Aussagen in der sächsischen Regierungserklärung. Dabei steht der Freistaat gerade hier vor enormen Herausforderungen.<br>Die meisten der beschriebenen Lösungsvorschläge bewertet der sächsische Pflegerat als reine Symbolpolitik. Insgesamt sind die im Pflegerat vertretenen Berufsverbände von den Ankündigungen zum Thema Pflege enttäuscht, da sich keine Ansätze finden, welche die Situation beruflich Pflegender spürbar verbessern können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vielmehr scheint es, dass beruflich Pflegende weiter mit Dialogangeboten hingehalten werden. Das ist nicht hinnehmbar. Noch in dieser Legislaturperiode müssen grundlegende und mutige Schritte erfolgen.<br>Diese notwendigen Schritte sind:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Zeitnahe Erstellung einer fortlaufenden aussagekräftigen Fachkraftstatistik Pflege für den Freistaat Sachsen. Ohne genaue Kenntnis der Anzahl beruflich Pflegender und deren Qualifikation kann einer Bedarfsplanung für die Zukunft nicht gelingen.</li>



<li>Die Veränderung der Ausbildung durch das Pflegeberufegesetz als Chance nutzen um den Beruf langfristig attraktiver zu machen und die Ausbildung von Fachkräften zu sichern.</li>



<li>Die Entwicklung einer abgestimmten Fort- und Weiterbildungsstrategie für Pflegeberufe unter Einbeziehung akademischer Angebote.</li>



<li>Eine abgestimmte Planung der Kapazitäten an Hochschulen für Pflegeberufe auf Bachelor und Masterniveau für den Freistaat.</li>



<li>Der Beschluss der Gründung einer Landespflegekammer als Selbstverwaltung der Pflegeberufe im Freistaat. Denn ohne Selbstverwaltung werden Pflegende auch weiterhin nicht an der Ausgestaltung ihres Berufes und des sächsischen Gesundheitswesens teilnehmen können.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn die Sächsische Staatsregierung die Situation der geschätzt 50.000 beruflich Pflegenden in Sachsen verbessern möchte, kann sie diese ersten Schritte noch in dieser Legislaturperiode gehen. Ja, das kostet Geld, sorgt aber für eine sichere Versorgung hilfsbedürftiger Menschen und sichert damit sozialen Zusammenhalt und letztendlich das wirtschaftliche Wachstum im Freistaat.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Pflegenden in Sachsen erwarten mutige Schritte zur Verbesserung ihrer Situation. Alle bisherigen Versuche, wie das Programm &#8222;Pro Pflege Sachsen&#8220; haben kaum Wirkung erzielt. Die jetzt vorgestellten Maßnahmen lassen nichts anderes erwarten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Pflegerat Sachsen steht für zielführende und ernsthafte Überlegungen zur<br>Verbesserung der Situation beruflich Pflegender jederzeit mit der Expertise aller<br>vertretenen Verbände zur Verfügung.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong><a href="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2024/04/Stellungnahme-zur-Regierungserklaerung-Kretschmer-02.2018.pdf" data-type="link" data-id="https://pflegerat-sachsen.de/wp-content/uploads/2024/04/Stellungnahme-zur-Regierungserklaerung-Kretschmer-02.2018.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Als PDF anzeigen</a></strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://pflegerat-sachsen.de/saechsische-staatsregierung-stochert-bei-der-pflege-weiter-im-nebel/">Sächsische Staatsregierung stochert bei der Pflege weiter im Nebel</a> erschien zuerst auf <a href="https://pflegerat-sachsen.de">Pflegerat Sachsen</a>.</p>
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